Gebühren- u. Beitragsordnung
Gebührenordnung
Aufnahmegebühr: Erwachsene 20,00 EUR Kinder bis 18 Jahre 20,00 EUR |
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Eine Aufnahmegebühr im Gründungsjahr (2008) entfällt. |
Beiträge
ab 26.01.2008
Jährlicher Mitgliedsbeitrag: | ||
Erwachsene | 45,00 EUR | |
Kinder bis 18 Jahre | 25,00 EUR |
Beitragsordnung Arbeitsstunden (ab 01.07.2022)
1.a) Ab dem 2. Halbjahr 2022 hat jedes Mitglied (mit Ausnahme Ziffer 2) einmal im Kalenderhalbjahr an einem Sonntag oder anderem Feiertag Stalldienst (früh) zu leisten.
Bei Vereinsbeitritt während des Jahres wird der Stalldienst anteilig berechnet. Soweit sich hierbei Bruchteile von Arbeitsdiensten errechnen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden diese als ein Arbeitsdienst geleistet.
b) Das Vereinsmitglied hat sich halbjährlich in einen hierfür aushängenden Kalender einzutragen. Bis zum 01.06. und 01.12. eines jeden Jahres ist der gewünschte Termin für das jeweils nächste Halbjahr einzutragen.
Sollte dies nicht fristgemäß erfolgen, ist ein festgelegtes Vereinsmitglied (Arbeitsstundenwart) berechtigt, das nicht eingetragene Mitglied einzuteilen.
c) Die Anzahl der Sonn- bzw. Feiertagsstalldienste werden in einer gesonderten Liste vom Arbeitsstundenwart geführt.
Sollte ein Mitglied, welches sich bereits für einen Stalldienst eingetragen hat oder vom Arbeitsstundenwart aufgrund der vorstehenden Regelung eingetragen worden ist, an diesem Tag verhindert sein, so hat es sich selbstständig um einen Ersatz zu kümmern.
d) Für jeden nicht geleisteten Sonn- bzw. Feiertagsstalldienst wird ein Betrag von 20,00 € festgesetzt und vom Verein im 1. Monat des Kalenderfolgejahres eingezogen.
2. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Leistung des Stalldienstes sind:
- passive Mitglieder
- Mitglieder jünger als 12 Jahre
- Mitglieder die ausschließlich an der Longe reiten